Neue VDE-Norm für Balkonkraftwerke: Schuko-Stecker offiziell erlaubt – aber nur bis 960 Watt 800W-Wechselrichterlimit, Wieland-Pflicht über 960W, Grenze bei 2000W Modulleistung
Die neue VDE-Norm erlaubt Schuko-Stecker bis 960 Watt Modulleistung und 800 Watt Einspeiseleistung. Zwischen 961 und 2000 Watt bleibt der Wieland-Stecker Pflicht. Akkus fallen nicht unter die Norm und benötigen zusätzliche Fachinstallation.
Wenn ihr schon einmal versucht habt, ein Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung unterzubringen, kennt ihr das Szenario: Ihr haltet einen ganz normalen Schuko-Stecker in der Hand, während die Hausverwaltung im Hintergrund leise “Wieland!” zischelt, wie ein Zauberspruch, der alles komplizierter macht. Genau hier setzt die neue VDE-Norm DIN VDE V 0126-95 an, die im Dezember 2025 offiziell erscheint und endlich Klarheit in den wild wuchernden Dschungel aus Empfehlungen, Duldungen und Forendiskussionen bringt.
Wichtige Eckpunkte zuerst
Die Norm definiert, was ein Steckersolargerät ist und wie viel Leistung es maximal haben darf, damit Laien es gefahrlos anschließen können. Kernpunkt: Der Schuko-Stecker ist jetzt offiziell erlaubt, allerdings nur bis zu einer Modulleistung von 960 Watt und einer Wechselrichterleistung von 800 Watt. Das ist der zentrale Unterschied zu bisherigen, eher informellen Regelungen.
Schuko ja, aber nur bis 960 Watt
Die 960-Watt-Grenze kommt nicht zufällig: Sie entspricht zwei typischen Solarmodulen mit jeweils 480 Watt, die aktuell als Standard durchgehen. Alles darüber, etwa zwei 500-Watt-Module oder vier kleinere Module mit insgesamt 1,6 Kilowatt, fällt nicht mehr unter die Schuko-Freigabe. Die Norm zieht hier eine klare Linie: Große Anlagen gehören in fachspezifische Hände und brauchen einen Energiesteckvorrichtungsstecker, also den bekannten Wieland-Anschluss.
Zwischen 961 und 2000 Watt wird’s wieder technisch
Was bisher oft nur durch Netzbetreiber-Vorgaben galt, landet nun schwarz auf weiß in der Norm: Anlagen mit 961 bis 2000 Watt Modulleistung müssen von einer Elektrofachkraft installiert werden, samt Wieland-Stecker. Diese Grenze ist auch das Maximum, bevor ein Balkonkraftwerk rechtlich zu einer „richtigen“ PV-Anlage wird. Ab 2000 Watt Modulleistung enden die Sonderregelungen vollständig.
800 Watt Einspeiseleistung – die neue Obergrenze
Die neue Norm folgt dem bereits beschlossenen EEG und legitimiert eine maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt. Ins Hausnetz dürfen ebenfalls maximal 800 Watt eingespeist werden. Selbst wenn eure Module mehr erzeugen oder ein optionaler Akku zusätzliche Leistung bereitstellen könnte, der Wechselrichter bleibt das Nadelöhr.
Akkus bleiben außen vor
Wo wir schon beim Akku sind: Die Norm regelt reine Balkonkraftwerke. Für Systeme mit Speicher gilt sie nicht. Der Bundesverband Solarwirtschaft betont, dass für Anlagen mit Akku ein Stromsensor durch eine Fachkraft nötig ist und zusätzlich zur Registrierung im Marktstammdatenregister eine Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgen muss. Für reine Balkonkraftwerke bleibt es bei der einfachen Registrierung.
Rechtssicherheit für Verbraucher
Mit der neuen Produktnorm schaffen VDE und DKE etwas, das vielen Nutzern gefehlt hat: Rechtssicherheit. Diskussionen mit Vermietern oder skeptischen Wohnungseigentümergemeinschaften lassen sich nun auf eine simple Formel reduzieren: Schuko ist normgerecht solange ihr unter 960 Watt Modulleistung bleibt. Das dürfte so manche Hausverwaltung aus dem Gleichgewicht bringen, aber im positiven Sinne.
Einschätzung
Die neue VDE-Norm bringt Ordnung in einen Markt, der stark gewachsen und oft schneller gewesen ist als die Regelwerke dahinter. Für viele Nutzer wird vor allem die klare Freigabe des Schuko-Steckers eine Erleichterung sein. Gleichzeitig werden Anlagen mit Akku weiterhin ein eigenes Regelwerk brauchen. Hier bleibt vieles offen. Wie seht ihr das: Reicht euch die 960-Watt-Grenze oder plant ihr größere Anlagen?

Schnapper04
18.11.2025, 21:20Gibt es hier schon Infos zu evtl. Bestandschutz?