Gema-Klage gegen OpenAI – Urheberrecht siegt über Algorithmus Gerichtsurteil gegen OpenAI, Nutzung geschützter Liedtexte
Das Landgericht München hat entschieden, dass OpenAI mit ChatGPT urheberrechtlich geschützte Liedtexte unzulässig genutzt und gespeichert hat. Die Gema setzte sich mit ihrer Klage weitgehend durch. Das Urteil gilt als wegweisend und könnte zu einer Lizenzpflicht für KI-Anbieter führen.
Wenn Künstliche Intelligenz Popmusik „lernt“, wird’s juristisch schnell schwierig. Das Landgericht München hat entschieden, dass OpenAI mit seinen Modellen GPT-4 und GPT-4o Urheberrechte verletzt hat, weil sich über ChatGPT geschützte Liedtexte abrufen ließen, darunter bekannte Titel wie „Atemlos“ von Helene Fischer oder „Männer“ von Herbert Grönemeyer. Geklagt hatte die Gema, die das Urteil nun als historischen Erfolg feiert.
Gericht sieht doppelte Urheberrechtsverletzung
Im Kern warf die Gema OpenAI vor, die Texte ohne Genehmigung zum Training der KI-Modelle verwendet zu haben. Dabei hätten die Systeme die Inhalte nicht nur analysiert, sondern regelrecht „memorisiert“, so die Richter (Az. 42 O 14139/24). Der Beweis: Die Songtexte konnten auf einfache Anfrage über ChatGPT nahezu wortgleich wiedergegeben werden.
Damit liege eine unzulässige Vervielfältigung und Wiedergabe geschützter Werke vor. OpenAI müsse künftig das Ausgeben solcher Inhalte unterlassen, Auskunft über die Nutzung erteilen und Schadensersatz zahlen. Eine fehlerhafte Wiedergabe veränderter Texte sah das Gericht allerdings nicht als Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Künstler an.
OpenAIs Argumentation scheitert
OpenAI hatte sich darauf berufen, dass keine konkreten Trainingsdaten gespeichert, sondern lediglich statistische Parameter gelernt würden. Die Wiedergabe geschützter Texte sei somit kein Speicher-, sondern ein Ergebnis generativer Modellbildung und zudem von den Text- und Data-Mining-Regeln im Urheberrecht gedeckt.
Das Landgericht München folgte dieser Linie jedoch nicht. Sobald sich Inhalte exakt reproduzieren lassen, sei von einer tatsächlichen Speicherung auszugehen und damit von einem direkten Eingriff in die Verwertungsrechte der Urheber. Zudem handele es sich bei OpenAI um einen kommerziellen Anbieter, der Rechteinhabern keine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt habe. Die EU-Ausnahme für Text- und Data-Mining greife hier also nicht.
Wegweisend für die KI-Branche
Die Gema bezeichnet das Urteil als Präzedenzfall. Erstmals habe ein europäisches Gericht entschieden, dass die Verwendung geschützter Inhalte im KI-Training urheberrechtliche Grenzen hat. „Das Urteil zeigt, dass Musikerrechte systematisch verletzt werden“, sagte Gema-Justiziar Kai Welp. Die Organisation sieht darin die Grundlage für eine zukünftige Lizenzpflicht für KI-Anbieter.
Auch Rechtsexperten sprechen von einem Urteil mit Signalwirkung. Sollte es in der nächsten Instanz bestätigt werden, könnte es weitreichende Folgen für andere Kreativbereiche haben, von Journalismus über Fotografie bis Literatur. Schon jetzt gilt das Münchner Urteil als Startpunkt für eine neue europäische Diskussion über KI-Training und geistiges Eigentum.
OpenAI prüft Berufung
OpenAI kündigte an, das Urteil juristisch prüfen zu wollen. Für Nutzerinnen und Nutzer ändere sich vorerst nichts: ChatGPT blockiert inzwischen automatisch die Ausgabe geschützter Songtexte und verweist auf urheberrechtliche Einschränkungen. Hinter den Kulissen dürfte die Entscheidung aber Konsequenzen haben, auch für andere große KI-Anbieter wie Anthropic, Meta oder Google, die mit ähnlichen Klagen konfrontiert sind.
Einschätzung
Das Urteil ist mehr als eine rechtliche Ohrfeige, es markiert den Beginn eines grundlegenden Interessenkonflikts zwischen Urheberrecht und KI-Innovation. Europa sendet damit ein klares Signal: Geistiges Eigentum bleibt auch im Zeitalter generativer Modelle schützenswert. Offen bleibt, ob ein geregeltes Lizenzsystem entsteht oder die Verfahren den Innovationsdrang der Branche ausbremsen.
Was denkt ihr, braucht KI-Training eine Pflichtlizenz für urheberrechtlich geschützte Werke, oder bremst das die Entwicklung zu stark aus?
