axelfowley
registriert am 05.09.2022
4 Kommentare
0 Votes
  • axelfowley

    07.09.2022, 10:01

    Hi Ronny,

    auf der Internetseite von Samebike stehen 350 NM und 30 km/h, damit ist es ein S-Pedelec und versicherungspflichtig. Der Gashhebel macht es zum "echten" E-Bike, und dann ist es ebenfalls versicherungspflichtig. Der Gebrauch ist bei beiden auch nur auf öffentlichen Straßen zulässig, ansonsten drohen Bußgelder oder auch mehr. Fehlender Versicherungsschutz ist glaube ich selbsterklärend, denn die Privathaftpflicht greift im Schadensfall nicht. PS. Man kann es auch nicht versichern, da es keine ABE hat. Letzten Endes darfst Du Dir ein eigens Bild über die Nutzbarkeit dieses Produktes machen. Ich mag es dann auch mal veranschaulichen, ein befreundeter RA hat mir dieses Szenario aufgezeigt. – Unfall mit einer anderen Person, die ins Krankenhaus muss – Die erste Frage im KKH ist nicht die nach dem Namen, sondern war es ein Unfall, denn die holen sich die Kosten der Behandlung ggf. beim Verursacher, un dich möchte nicht gegen ein KKH vor Gericht müssen.

    Gruß axelfowley

  • axelfowley

    06.09.2022, 12:49

    Hi Ronny,

    besten Dank für Deine Mühe, und das Netz ist ja voll von Informationen rund um Samebike. Letzen Endes ist es definitiv kein Pedelec. Da es auch keine ABE hat, kann ich es auch nicht versichern, und somit ist der Gebrauch auf öffentlichen Straßen und auf Radwegen, selbst wenn sie für Krafträder freigegeben sind, "illegal" und zumindest nicht versichert. Ich erspare mir jeglichen weiteren Kommentar dazu, danke aber diesem Forum für die gedankliche Initialzündung die Rechtssicherheit betreffend.

    Gruß

  • axelfowley

    05.09.2022, 19:58

    Hi Ronny,

    Deine Aussage ist irreführend, ich denke, das -Samebike MYSM26- kann für alle Nutzer unter 16 Jahren und/oder für Nutzer ohne Führerschein ein Problem werden, und hier meine ich zuallererst die Gefahr eines Unfalls mit einer anderen Partei und insbesondere mit Personenschaden.

    So wie ich es verstehe, ist es weder ein Pedelec noch ein S-Pedelec (siehe unten eingefügten Text), denn es besitzt einen Schalter, welcher es schneller als 6 km/h fahren lässt, und da ist vollkommen irrelevant, wie schnell es ansonsten ist und wieviel Watt zur Verfügung stehen. Die Diskussion, die ich eigentlich anstoßen wollte, war, was passiert, wenn ich diesen besagten Schalter abbaue. Aber selbst dann wird es aufgrund der von Samebike angegebenen Höchstgeschwinigkeit von 30 km/h und/oder der Leistung von 350 Watt ein S-Pedelec bleiben. Auch hier gelten Altersgrenzen, Führerscheinbesitz und Versicherungspflicht. Von daher ist das -Samebike MYSM26- echt ein grenzwertiges Produkt. Korrigiere mich bitte, wenn ich mich irre!

    Gruß axelfowley

    "Zu guter Letzt gibt es noch E-Bikes mit einer maximalen Motorleistung von 4.000 Watt. Diese E-Bikes erreichen ohne Treten eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Um damit unterwegs sein zu dürfen, brauchen Sie eine Fahrberechtigung der Klasse AM. Diese E-Bikes fallen nicht mehr unter die Kategorie Mofa, sondern sind Kleinkrafträder, Sie unterliegen der Helmpflicht und das E-Bike braucht ein Versicherungskennzeichen. Mit diesen schnellen E-Bikes dürfen Sie den Radweg nicht benutzen, auch wenn dieser für E-Bikes freigegeben ist.

  • axelfowley

    05.09.2022, 11:15

    guten tag,

    da ich mich soeben angemeldet habe, komme ich auch gleich mit meiner frage um die ecke. ich habe das -Samebike MYSM26- für meinen 10-jährigen sohn gekauft. natürlich war mein ansinnen, ein pedelec zu erwerben, und bei amazon steht unter den produktinformationen auch pedelec, aufgrund eures berichtes und meiner recherche, weiss ich nunmehr, dass ich eigentlich s-pedelec, wenn nicht sogar ein e-bike erworben habe.

    ich warte mal mit meinen weitergehen fragen ab, denn mein problem ist nicht, dass die "bhörde" mich zur rechenschaft zieht, sondern eher die tatsache, dass die privathaftpflich bei fremdschäden mit "nichtdeckung" reagiert

    lieben gruß
    axelfowley

    Kommentarbild von axelfowley